Mittwoch, 27. April 2016

Hartz-4-Sanktionen sind offenbar verfassungswidrig

Wer in der unglücklichen Lage ist und Hartz 4 beziehen muß, kann schon aufgrund geringer Vergehen von den Jobcentern sanktioniert werden. Das heißt, ihm werden die finanziellen Leistungen gekürzt, was die betroffenen Personen oftmals in existenzbedrohende Schwierigkeiten bringt. Das dürfte mittlerweise wohl auch jedem bekannt sein.
     Aber wußtet Ihr schon, daß das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2010 in einem Urteil diese Sanktionen für verfassungswidrig erklärt hat? Also ich nicht! Ich verlinke hier mal eine Word-Datei (Vorsicht, erstmal auf Viren prüfen!), in der dieses Urteil detailliert beschrieben und kommentiert wird. Also wenn das tatsächlich alles so stimmt, dann dürften vermutlich alle, die jemals von ihren Jobcentern sanktioniert wurden, die verweigerten Zahlungen nachfordern. Und wem das heute passiert, der sollte sich das Dokument mal ausdrucken und zusammen mit dem Widerspruch ans Jobcenter schicken. Auf deren Antwort wäre ich echt gespannt …
     Mal sehen, was mein Anwalt dazu sagt.

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